Gebührenordnung
Der Mitgliedsbeitrag zum Landesverband beträgt pro
Jahr:
- für Einrichtungen / Träger:
................
50,- Euro,
- für natürliche Personen:
................
25,- Euro.
Die Fälligkeit erfolgt im April des laufenden
Jahres, und zwar ab dem Kalenderjahr, in welchem die Mitgliedschaft
eingetreten ist.
Die Beiträge werden nach Möglichkeit im
Lastschriftverfahren eingezogen.
Kontoverbindung:
Inhaber:
LV Wald-Naturkindergärten RLP
bei:
Mainzer Volksbank eG
Mainz, 17.06.2005